FAQ

Wie kann ich mein Kind zum Essen anmelden?

Die Anmeldung zum Essen erfolgt ausschließlich online über unsere Bestellseite:
www.bestellung-geggastro.de

Sie benötigen Hilfe bei der Anmeldung?
Wir haben eine Video-Anleitung für Sie erstellt, die Sie sich hier anschauen können.

Wie erhält mein Kind den Essenschip?

Den Chip für das Mittagessen erhält Ihr Kind in der Mensa an der Essensausgabe. Der erste Chip ist kostenlos. Verloren gegangene Chips werden gegen einen Unkostenbeitrag von 2,00 Euro ersetzt.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind den Chip stets unaufgefordert an der Ausgabe vorzeigt, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Mein Kind hat einen Frankfurt-Pass. Ist das Essen automatisch ermäßigt?

Für die Besitzer eines gültigen Frankfurt-Passes oder einer gültigen Kostenzusicherung nach Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist das Essen ermäßigt. Ist auf der Rückseite des Frankfurt-Passes Ihres Kindes ein "BuT"-Stempel, dürfen wir diesen nicht als Ermäßigung anerkennen. In diesem Fall benötigen wir vom Jobcenter bzw. Sozialrathaus eine Kostenzusicherung für das gemeinschaftliche Mittagessen.

Ist kein Stempel auf dem Frankfurt-Pass, benötigen wir eine Kopie der Vorder- und Rückseite.

In beiden Fällen senden Sie uns die Dokumente bitte per E-Mail an vertrieb@geg-gastro.de oder per Fax an +49 6734 91 57 66.

Denken Sie bitte daran, die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf zu beantragen und an uns zu senden.

Wo kann ich Allergien/Lebensmittelunverträglichkeiten angeben?

Um Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten im Vertrag Ihres Kindes hinterlegen zu lassen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an vertrieb@geg-gastro.de.

Gibt es Schweinefleisch?

Wir bieten zurzeit nur Rind- und Geflügelfleisch (Hähnchen und Pute) an.

Bis wann kann ich Essen ab- bzw. umbestellen?

Sie können Essensbestellungen und Menüänderungen bis 8:30 Uhr des Vortages in Ihrem Kundenkonto tätigen (Ausnahme: sonntags bis 18:00 Uhr für montags).
Stornierungen sind bis 8:30 Uhr des Ausgabetages möglich.

Ich habe Geld überwiesen, es wird aber nicht als Guthaben angezeigt?

Achtung: Gilt nur für Schulen mit Guthabenverfahren

Bitte beachten Sie, dass die Bank ca. 2-3 Arbeitstage für die Überweisung Ihres Guthabens benötigt (außer für Echtzeit-Überweisungen).


Sobald Ihre Überweisung auf unserem Bankkonto eingeht, wird der Betrag auf Ihr Guthabenkonto gebucht. Dafür ist der Verwendungszweck mit Ihrer Kundennummer unbedingt notwendig, sodass wir das Guthaben auch dem richtigen Vertrag zuordnen können. Ihren individuellen Verwendungszweck finden Sie in Ihrem Online-Account im Reiter "Guthaben".
 

Sollte der überwiesene Betrag auch nach mehr als 3 Arbeitstagen nicht als Guthaben angezeigt werden, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter +49 6734 / 9157119 oder per E-Mail.

Ferienzeit: Abbestellung des Essens

Nur für Grundschulen

Wenn Ihr Kind in den Ferien nicht in die Betreuung geht, müssen Sie die Essen für diese Zeit abbestellen. Das können Sie ganz einfach in Ihrem Kundenkonto erledigen.

Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

In Ihrem Kundenkonto können Sie unter dem Reiter "Essenteilnehmer" ein Kündigungsdatum angeben. Es bedarf keiner schriftlichen Kündigung.

Bitte beachten Sie: Wir werden nicht von der Schule oder der Betreuung benachrichtigt, wenn Ihr Kind die Schule verlässt oder der Betreuungsplatz gekündigt wird. Der Vertrag für das Schulessen muss immer separat gekündigt werden.

Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten?

Rufen Sie uns gerne an: +49 6734 / 91 57 113 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an vertrieb@geg-gastro.de.

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